Ein Klimaschutz-Artikel, eine Senkung des Stimmrechtsalters, Einbürgerungsbestimmungen und 18 Wochen bezahlte Elternzeit: Im Kanton Zürich wird am Sonntag viel entschieden. Hier findest du die Kurzzusammenfassungen und die Resultate zu den kantonalen und nationalen Vorlagen:
Die Resultate: Am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr findest du hier die Resultate zur kantonalen Abstimmung in Zürich.
Der Kanton Zürich soll ebenfalls einen Klimaschutz-Artikel in seine Verfassung schreiben, meint der Regierungsrat. Konkret soll das «Netto-Null-Ziel» in die Verfassung aufgenommen werden.
Das Stimm- und Wahlrechtsalter soll im Kanton Zürich auf 16 Jahre gesenkt werden. Dabei kann man sich weiterhin nur zur Wahl aufstellen lassen, wenn man älter als 18 Jahre ist. Dies wurde bereits in diversen anderen Kantonen versucht, bislang ist diese Vorlage überall gescheitert.
Die Volksinitiative «für eine Elternzeit» will, dass beide Elternteile bei der Geburt des Kindes 18 Wochen bezahlte Elternzeit erhalten. Bislang erhalten Mütter 14 und Väter 2 Wochen. Dies soll für alle im Kanton wohnhaften Eltern gelten. Solche, die nur im Kanton arbeiten, sollen je 14 Wochen erhalten.
Es gibt diverse Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Kanton Zürich. Diese unterscheiden sich zudem auch von Gemeinde zu Gemeinde. Mit dieser Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zur Einbürgerung soll diese Praxis im Kanton vereinheitlicht werden.
Auf nationaler Ebene stimmt die Schweiz am 15. Mai über drei Gesetze ab. Die Schweizer Stimmbevölkerung befindet über das Filmgesetz (oder «Lex Netflix»), ein neues Transplantationsgesetz und über das Frontex-Referendum. Hier die kantonalen Ergebnisse:
Darum gehts: Bundesrat und Parlament wollen, dass Streaminganbieter wie Netflix vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in die Schweizer Filmbranche investieren müssen. Mehr dazu hier.
Darum gehts: In der Schweiz soll in Sachen Organspende neu die Widerspruchslösung gelten. Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies explizit vor seinem Tod festhalten. Die Hinterbliebenen können allerdings immer noch intervenieren. Mehr dazu hier.
Darum gehts: Die EU baut die europäische Grenzschutzagentur aus. Die Schweiz ist über die Bilateralen Verträge verpflichtet, etwas zu den Mehrkosten beizutragen. Mehr dazu hier.